EUROPÄISCHER FACHVERBAND FÜR DESINFEKTOREN

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Hygienische Aspekte beim Neubau und dem Betrieb von

Trinkwasseranlagen

Für den hygienisch einwandfreien Betrieb vom Wasserzähler an bis zu jeder Entnahmestelle

ist allein der Hauseigentümer bzw. der Betreiber der Trinkwasseranlage verantwortlich.

Nach §24 der Trinkwasserverordnung (TrinkwVr.21.052001) macht sich strafbar, wer -

vorsätzlich oder fahrlässig - Wasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, das nicht den

Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Demnach kann eine vernachlässigte Hygiene in Trinkwasseranlagen für den Betreiber oder

das ausführende Unternehmen (Sanitärbetrieb, Rohrleitungsbetrieb) rechtliche

Konsequenzen haben.

Zumeist sind technische Mängel, unsachgemäßer Betrieb oder nicht eingehaltene

wasserhygienische Anforderungen Gründe für nachteilige mikrobielle Veränderungen des

Trinkwassers.

Insbesondere Korrosion, Ablagerungen und die Ausbildung eines Biofilmes in der

Hausinstallation spielen eine wesentliche Rolle für die Entstehung hygienischer Probleme.

Durch Reparaturen, Änderungen an der Installation und mangelnde Wartung können

ebenfalls Keime in das Trinkwassersystem eingetragen bzw. günstige Bedingungen für das

Keimwachstum geschaffen werden.

Auf Grund der besonderen gesundheitlichen Bedeutung einer durchgängigen Versorgung mit

einwandfreiem Trinkwasser bestehen eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und

Regelwerke, die den Bau und den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen regeln.

Nachfolgend sind diese auszugsweise dargestellt :

Trinkwasserverordnung vom 21.Mai 2001 mit Änderungen vom 20.Dezember 2002 und

25.November 2003

„Trinkwasser“

ist alles Wasser, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken

oder zu folgenden Zwecken bestimmt ist :

- Körperpflege und –Reinigung,

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in

Berührung kommen,

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit

dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

„Wasser für Lebensmittelbetriebe“

Ist alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb für die Herstellung, Behandlung,

Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den

menschlichen Gebrauch bestimmt sind sowie zur Reinigung von Gegenständen und

Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen können,

verwendet wird.

Infektionsschutzgesetz vom 20.Juli 2000

IfSG §1 :

vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung

zu verhindern.“

„Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen

IfSG § 7 (1) :

12. Escherichia coli, sonst. darmpathogene Stämme

26. Legionella sp. (alle Spezies)

Eine Feststellung dieser Erreger im Trinkwasser verpflichtet den Betreiber dem Gesetz

zufolge zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.

meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern, unter anderem

Desinfektion von Trinkwasseranlagen nach DIN EN 806

Die Desinfektion des Trinkwassersystems ist durchzuführen

- nach Neuverlegung, auch von Teilen von Hausinstallationen,

- stets vor Inbetriebnahme, z.B. bei Wohnungsbau, Gesellschafts- und Industriebau,

- nach Reparaturen und sonstigen Arbeiten am Leitungsnetz,

- nach Stagnation im Leitungsnetz, auch bei Stagnation in Teilbereichen,

- stets bei festgestellten Verkeimungen.

Besondere Aufmerksamkeit ist neben der sorgfältigen Arbeit an Trinkwasseranlagen der

Problematik von stagnierendem Wasser zu schenken.

Dies bezieht sich nicht nur auf „Todleitungen“, unzureichend abgesicherte Löschleitungen

oder andere nicht oder nicht mehr betriebene Teile der Trinkwasserinstallation.

Zeitweilige Stagnationen stellen ebenfalls eine große Gefahr für die Belastung des

Trinkwassers mit Keimen dar.

Als Beispiele seien genannt: Schulen während und nach Ferien, zeitweilig nicht genutzte

Hotelzimmer, vorübergehend nicht vermietete Wohnungen, Ferienwohnungen außerhalb der

Saison.

In diesen Fällen besteht bei Wiederinbetriebnahme stets die Gefahr, dass sich Biofilme

während der Stagnation ausgebildet haben und nun pathogene Erreger ins Trinkwasser

abgeben.

Insbesondere die Gefahr von Legionelleninfektionen besteht in solchen Situationen.

Weitere gesetzliche Grundlagen (Auszug) :

DVGW-Arbeitsblatt W 290 Trinkwasserdesinfektion

DVGW-Arbeitsblatt W 291 Reinigung und Desinfektion von

Wasserverteilanlagen

DIN 2001/2 – 4/09 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht

Ortsfesten Anlagen

VDI Richtlinie 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen

DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen

DVGW Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungs-

Anlagen, Technische Maßnahmen zur Verminderung

des Legionellenwachstums.

Für die fachgerechte Durchführung von Desinfektions- und Sanierungsmaßnahmen

in Trinkwasserinstallationen ist ein kombiniertes Spül – Desinfektionsverfahren

bestens geeignet.

Beschreibung des Verfahrens :

Gefilterte, ölfreie Druckluft wird impulsartig in die Trinkwasserleitung bei vermindertem Druck

(< 4 bis 6 bar) injiziert.

Durch den ständigen Wechsel von fließendem Wasser und strömender Luft wirken starke

Turbulenzen auf die Ablagerungen und Biofilme in Trinkwassersystemen und lösen diese ab.

Nach erfolgter Reinigung schließt sich sofort die Desinfektion mit SANOSIL

speziell für die Desinfektion von Trinkwasseranlagen entwickelten Wasserstoffperoxid -

Pärparat.

Nach dieser kombinierten Spül- und Desinfektionsbehandlung entsprechen normgerechte

Trinkwassersysteme wieder den hygienischen und hydraulischen Anforderungen.

® an, einem

Technische und biologische Aspekte des kombinierten Druckluftimpuls-H

Reinigungs- und Desinfektions- Verfahrens für Trinkwasseranlagen

2O2

Im DVGW – Arbeitsblatt W 291 ist in Abschnitt 4 ausgeführt :

„Die Entfernung von Verunreinigungen mit Trinkwasser, Trinkwasser-Luft-Gemischen und

mechanischen Hilfsmitteln ist der Reinigung mit Reinigungsmitteln grundsätzlich

vorzuziehen.“

„Der Einsatz von Trinkwasser-Luft-Gemischen bietet primär die besten Voraussetzungen für

die Reinigung.“

Den höchsten Effekt bringen Systeme, bei denen gereinigte, ölfreie Druckluft impulsartig in

die zu reinigenden Trinkwasseranlagen eingebracht wird.

Bei maximalen Druckwerten von 6 bar treten dann in den Leitungssystemen starke

Verwirbelungen und Kavitationskräfte auf, die ein sicheres Ablösen aller mobilisierbaren

Ablagerungen einschließlich des Biofilms bewirken.

Die Desinfektion von Trinkwasseranlagen mit Chlor oder Chlordioxid ist nicht in der Lage,

Biofilme abzulösen.

Mit Chlorpräparaten ist es nur möglich, Teilablösungen des Biofilms zu erzeugen. Das führt

im Extremfall sogar zu einer Verschärfung des Problems, indem pathogene

Mikroorganismen kurzzeitig vermehrt freigesetzt werden.

Auch mit Stoßdosierung (6 mg ClO

Chlor bzw. Chlordioxid ist jedoch bestens geeignet für die permanente

Trinkwasserdesinfektion.

Biofilme in Trinkwasseranlagen lassen sich mit stabilisiertem Wasserstoffperoxid -

SANOSIL

H

Abschälen / Ablösen großer Biofilmbereiche. Der sehr dünne, an den Rohrwandungen

anhaftende Basis-Biofilm wird dann durch H

Einen großen Beitrag für diesen hervorragenden Desinfektionserfolg in Trinkwasseranlagen

liefert die beim Zerfall von H

mechanische Reinigung bewirkt.

Wasserstoffperoxid - Präparate dringen dadurch auch an schwer erreichbare Stellen vor, die

mit anderen Desinfektionsmitteln (ohne mechanische Reinigungskomponente) bei

Desinfektionsmaßnahmen nicht angegriffen werden können.

2 / l) lassen sich diese Probleme nicht abstellen.® - sicher entfernen.2O2 reagiert als Oxidationsmittel mit der EPS-Matrix und führt innerhalb kürzester Zeit zum2O2 sehr gut erreicht und sicher abgetötet.2O2 auftretende Blasenbildung, die eine zusätzliche

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