Staatlich geprüfte und anerkannte Desinfektoren: Die Ausbildung zum anerkannten Spezialistin/Spezialisten im Bereich "Desinfektion"
DESINFEKTOR (staatlich geprüft/ anerkannt) lt. § 17/3 Infektionsschutzgesetz arbeitet als Angestellter oder ist Selbständig.
Die Ausbildung zum staatlich geprüften DESINFEKTOR erfolgt gemäß der Ländergesetzgebung/-Verordnung auf Grund der Zulassung/Anerkennung durch das jeweils prüfende Bundesland bei einer Zertifizierung gemäß ISO EN 17024 (ggf. weltweit). Die Ausbildung dauert zumindest 112 Unterrichtsstunden. Die Prüfung zum "Staatlich geprüften und anerkannten Desinfektor": findet in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form statt.
Der Desinfektor ist, neben anderen Hygieneberufen, wie der Hygienefachkraft, eigenständig als Experte/Expertin tätig mit dem Schwerpunkt "Desinfektionsarbeiten" durchzuführen, zu dokumentieren und zu validieren.
- Vorrausetzung lt. BGR 206/5.2 für Objektleiter bei Reinigungs-, Desinfektionsarbeiten im Gesundheitswesen wie Klinik, REHA, Altenpflege, Arztpraxen, Wäschereien, usw.; Sie/Er wird in Ausschreibungen für Hygienerelevante Tätigkeiten oft gefordert!
- Berater, Durchführender, Anleiter und Kontrolleur; schult und bestätigt Sachkunde bzw. Sachkundeeinweisung;
- Sinnvoll für artverwandte Berufe wie Hygieneingenieur, Schwimmmeister usw.
- Teil der Ausbildung zum Gesundheitsaufseher/Hygieneinspektor
- Fortbildung wird je nach Bundesland jährlich oder alle zwei Jahre sowie nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik gefordert. Sie darf von Fachverbänden oder anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.